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Heiraten im Schloss Heidelberg

Romantik pur

Der Raum für die standesamtlichen Trauungen, die Brunnenstube, befindet sich in einem der ältesten Teile des Schlosses, erbaut im 16. Jahrhundert, in dem heute die Schlossgastronomie jeden Gast fürstlich bedient. Hier wird man unweigerlich vom mittelalterlichen Charakter gefangen genommen. Schlicht gestaltete Sandsteinplatten, Eichenholzfenster mit Bleiverglasung und die kassettierte Eichenholzdecke runden den Gesamteindruck einer feudalen Schlossszenerie perfekt ab. Der Gläserne Saalbau mit Glasdach und Ausblick auf die Stadt kann ebenfalls als Raum für die standesamtliche Trauung gebucht werden und umfasst bis zu 80 Personen. Er verbindet die beiden schönsten Bauten vom Heidelberger Schloss, den Friedrichsbau und den Ottheinrichsbau. Romantisch unvergesslich ist natürlich der wunderschöne Blick auf den Schlossinnenhof und die Fassade der in unterschiedlichen Stilrichtungen erbauten Paläste, die das Schloss zu einem der beliebtesten Bauwerke in Deutschland macht.

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Schloss Heidelberg

Termine für standesamtliche Trauungen im Heidelberger Schloss

Liebe Brautpaare,
leider sind bereits alle Termine für das Jahr 2023 für eine standesamtliche Trauung auf dem Heidelberger Schloss vergeben.
Wir informieren Sie schnellstmöglich an dieser Stelle, sobald die Trautermine für das Jahr 2024 veröffentlicht werden (voraussichtlich im Oktober 2023).

Kontakt
Heidelberg Marketing GmbH
E-Mail: hochzeiten@heidelberg-marketing.de 
Fax: +49 6221 58 40 222

Hinweise
Eine Besichtigung des Trauortes ist vor der Buchung obligatorisch.

Ein Sektempfang bei einer romantischen Trauung im Heidelberger Schloss kommt ergänzend zum Angebot hinzu und ist obligatorisch in jedem Fall zu buchen. Sie haben die Wahl zwischen drei verschiedenen Paketen.

Eine standesamtliche Trauung auf dem Heidelberger Schloss kostet, abhängig von der Anzahl der Personen, ab 790 €. Dieser Preis beinhaltet die Raummiete, die komplette Koordination mit dem Trauort und dem Standesamt sowie unseren exklusiven Beratungsservice. Die Gebühren des Standesamtes werden zusätzlich berechnet.

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