Der Vortrag informiert über Sinn und Zweck der verschiedenen Regelungen und die Möglichkeit, eine rechtliche Betreuung zu vermeiden. Mit dem Erreichen der Volljährigkeit endet die rechtliche Vertretung durch die Eltern. Ab diesem Zeitpunkt hat kein Erwachsener automatisch eine Person an der Seite, die berechtigt ist, für ihn zu handeln oder ihn zu vertreten. Mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung kann in gesunden Tagen rechtzeitig rechtliche Vorsorge für das Alter, den Fall einer Erkrankung oder eines Unfalles getroffen werden. Auch die Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge wird erläutert.
Es besteht die Möglichkeit, für zwei Euro eine Infomappe zu erwerben. In Kooperation mit dem SKM Betreuungsverein und der Betreuungsbehörde der Stadt Heidelberg.
Der Vortrag findet im Saal der vhs Heidelberg statt. Eintritt frei.