Auch wenn das im Bürgerlichen Gesetzbuch kodifizierte Erbrecht mittlerweile schon 125 Jahre alt ist und sich beispielsweise im Vergleich zum Familienrecht nicht grundlegend geändert hat, gibt es doch einige weit verbreitete Irrtümer und Fehlvorstellungen, die zu unerwünschten Folgen sowohl in tatsächlicher als auch in steuerlicher Sicht führen können. Hierzu zählen die Fälle, in denen Kinder nach dem Tod eines Elternteils die Erbschaft ausschlagen, um dem anderen Elternteil eine Alleinerbenstellung zu verschaffen oder die Bestimmung einer Vor- und Nacherbenregelung als vermeintliches Steuersparmodell. Der Vortrag geht auf die häufigsten dieser oft folgenreichen Irrtümer ein und weist auf alternative Gestaltungsmöglichkeiten hin.
Referentin ist Rechtsanwältin Dr. Bettina Gerlitz.
Bitte melden Sie sich telefonisch oder online an. Eine Zahlung an der Abendkasse ist nicht möglich.
Der Vortrag findet im Saal der Volkshochschule Heidelberg statt. Eintritt 6 €.