Barrierefreiheitserklärung
Das Internetangebot der Heidelberg Marketing GmbH beabsichtigt, eine möglichst umfassende und vielfältige Informationsquelle für alle am Tourismus in Heidelberg interessierten Personen bereitzustellen. Dies gilt auch für Menschen mit Einschränkungen.
Die Heidelberg Marketing GmbH hat sich dem Ziel verpflichtet, ihre Website barrierefrei zugänglich zu gestalten und den gesetzlichen Anforderungen zum digitalen Zugang für Menschen mit Behinderung gerecht zu werden. Sie unterstützt damit eine uneingeschränkte Nutzung ihrer Angebote – insbesondere für Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen diverser Art.
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website www.heidelberg-marketing.de.
2. Rechtsgrundlagen und Standards
- Die Website der Heidelberg Marketing GmbH orientiert sich an der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen – umgesetzt in nationales Recht durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0.
- Technische Vorgaben setzt die Heidelberg Marketing GmbH gemäß der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) um, die sich an den WCAG-Standards orientiert.
- Auf Landesebene gilt das Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG) und L-BGG-Durchführungsverordnung.
- Ab 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
3. Aktueller Stand der Vereinbarkeit
Die Website der Heidelberg Marketing GmbH erfüllt die wesentlichen Anforderungen der genannten Vorgaben größtenteils, ist aktuell aber noch nicht vollständig mit den für sie geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Einzelne Bereiche – etwa bildalternative Texte, Videountertitel oder die Bedienbarkeit bestimmter interaktiver Elemente – können noch verbessert werden.
4. Kontinuierliche Weiterentwicklung
Die Heidelberg Marketing GmbH arbeitet fortlaufend an der Optimierung der digitalen Barrierefreiheit und prüft regelmäßig ihre Inhalte und technischen Komponenten. Das Unternehmen befindet sich aktuell in den Vorbereitungen des Relaunches einer neuen Website, die im Frühjahr 2026 veröffentlicht sein und alle Voraussetzungen der Rechtsvorschriften erfüllen wird.
5. Feedback und Kontaktangaben
Sind dir Schwierigkeiten beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Website aufgefallen oder hast du Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melde dich bitte unter:
Heidelberg Marketing GmbH
Neuenheimer Landstraße 5
69120 Heidelberg
Tel: +49 6221 58 44 444
E-Mail: kommunikation@heidelberg-marketing.de
6. Durchsetzungsverfahren
Solltest du der Ansicht sein, dass du durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung der Website benachteiligt bist und du innerhalb von vier bis sechs Wochen keine zufriedenstellende Rückmeldung erhalten, kannst du dich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese ist erreichbar unter:
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
7. Aktualität
Diese Erklärung wird regelmäßig überprüft und aktualisiert. Letzte Prüfung: 27. Juni 2025