Heidelberg hat Zonen definiert, in denen ein Miet-Ende und somit das Abstellen der E-Tretroller untersagt ist:
- Hauptstraße mit Marktplatz, Fischmarkt, Heumarkt, Bismarckplatz, Anatomiegarten und Kornmarkt
- Neckarstaden mit Krahnenplatz, Montpellierplatz und Jubiläumsplatz
- Neckarwiese unter anderem Am Römer und an den Spielplätzen
- Adenauerplatz
- Seegarten
- Park an der Vangerowstraße
- Zollhofgarten
- Bereich um die Spielplätze an der Promenade in der Bahnstadt