Wenn ein erwachsener Mensch durch eine andere Person in Angelegenheiten vertreten wird, die er selbst nicht regeln kann, spricht man von einer „rechtlichen Betreuung“. Der Grund dafür können psychische Krankheiten oder Behinderungen sein. In mehr als der Hälfte der Fälle übernehmen Familienangehörige oder andere Ehrenamtliche die rechtliche Betreuung.
Das Betreuungsrecht unterliegt seit seinem Inkrafttreten vor mehr als 30 Jahren einem stetigen Wandel. Die Reform zu Beginn des Jahres 2023 stellt einen Paradigmenwechsel dar und denkt das Betreuungsrecht neu.
Über die Änderungen informiert Sie in einem Kurzvortrag Tillmann Schönig von der Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises. Nach dem Vortrag sind Fragen aus dem Publikum herzlich willkommen.
Bitte melden Sie sich telefonisch oder online an. Eine Zahlung an der Abendkasse ist nicht möglich.
Referent ist Tillmann Schönig von der Beteuungsbehörde. Der Vortrag findet im Saal der Volkshochschule Heidelberg statt. Eintritt 6 €.