Diese Passage aus Art. 20 unserer Verfassung wird oft wegen ihres demokratischen Gehalts herangezogen. Sie bringt das Volk als Fundament und Bezugspunkt aller Strukturen und Handlungen in Stellung, die den Staat, seine Institutionen und politischen Akteure betreffen. So einfach und eingängig die Aussage klingt, so viele Unklarheiten sind jedoch mit ihr verbunden. Beispielsweise lässt sich nachhaken, wer "das Volk" eigentlich ist, auf das sich der Anspruch der Staatsgewalt bezieht. Warum gehören nicht alle auf dem Staatsgebiet befindlichen Personen zum Volk? Da die Demokratie eine historisch junge Regierungsweise ist, kann nach Gründen gefragt werden, dem Volk einen so prominenten Platz einzuräumen. Weiter bliebe zu klären, in welchem Verhältnis das Volk zu den Grundrechten steht, die im Grundgesetz dem Artikel 20 vorangehen. Und schließlich ergibt sich eine Frage nach der Gewalt des Volkes aus der "Alltagsperspektive". Der Verweis auf Wahlen und Abstimmungen im zweiten Absatz des Artikels verankert diese Staatsgewalt institutionell. Wird dadurch ein hinreichender Bezug zwischen dem "Alltags-Ich" und seiner grundlegenden Rolle für das politische Geschehen hergestellt? Oder spielt sich Politik, wie viele Menschen angesichts einer empfundenen Machtlosigkeit betonen, vor allem in den Machtzentren Berlins, unzugänglichen Gremien oder in der weiten Welt ab?
Referent ist Jaromir Sykora. Der Vortrag findet im Saal der vhs Heidelberg statt. Eintritt 6 Euro.
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